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Betriebliche Umschulung: mein Weg in den Betrieb
Geschrieben von Matthias Skaletz am .
Eine betriebliche Umschulung läuft im Unternehmen statt in der Einrichtung. Wie sie geregelt ist, welche zwei Geldmodelle es gibt und warum ich sie wählte.
Es gibt eine Wahl in der beruflichen Reha, die kaum jemand kennt, weil sie niemand bewirbt: Eine Umschulung muss nicht in einer Bildungseinrichtung stattfinden. Sie kann auch direkt in einem Betrieb laufen. Ich habe mich damals für den Betrieb entschieden und bin am Ende genau dort geblieben.
Was eine betriebliche Umschulung ist
Eine betriebliche Umschulung ist eine Umschulung nach dem Berufsbildungsgesetz, die in einem Unternehmen durchgeführt wird statt bei einem Bildungsträger. Rechtsgrundlage sind § 1 Abs. 5 und § 60 BBiG, dazu § 62 BBiG, nach dem alle Maßnahmen und Prüfungen den besonderen Erfordernissen der Erwachsenenbildung entsprechen müssen. Zwischen dir und dem Betrieb wird ein Umschulungsvertrag geschlossen, den die zuständige Kammer in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einträgt.
Der Betrieb muss für den Zielberuf als Ausbildungsstätte anerkannt sein. Am Ende steht dieselbe Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer, die auch Auszubildende ablegen. Im Zeugnis steht nicht, auf welchem Weg jemand dorthin gekommen ist.
Die Dauer ist verkürzt, weil Berufserfahrung vorausgesetzt wird. Üblich sind zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit, bei einem dreijährigen Beruf also 21 bis 24 Monate. Für den Umschulungsvertrag empfehlen die Kammern eine Probezeit von bis zu vier Monaten. Ein Berichtsheft ist für Umschüler gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen und sollte im Vertrag stehen.
Der Unterschied, an dem die meisten hängen bleiben
Es gibt zwei Modelle, die beide „betriebliche Umschulung" heißen und finanziell nichts miteinander zu tun haben.
Bei mir war es das zweite Modell, finanziert von der Deutschen Rentenversicherung. Wer die Modelle verwechselt, rechnet mit dem falschen Geld. Die Frage gehört deshalb vor die Vertragsunterschrift und nicht in den zweiten Monat, und beantworten muss sie der Träger, nicht der Betrieb.
Warum ich in den Betrieb gegangen bin
Ich war drei Monate in der Reha-Vorbereitung im Berufsförderungswerk Oberhausen, danach bin ich in einen Logistikkonzern gewechselt und habe dort die zwei Jahre Umschulung zum Informatikkaufmann gemacht. Die schulische Variante über zwei Jahre in der Einrichtung wäre genauso möglich gewesen.
Meine Gründe waren nicht strategisch, sondern praktisch. Der Praxisbezug kam früher, ich musste nicht wöchentlich von der Familie getrennt leben, und es gab einen Betrieb, der mitgemacht hat. Dass am Ende die Übernahme durch denselben Konzern stand, war die Folge und nicht der Plan. Ich halte das ausdrücklich für meinen Fall und nicht für einen belegten Vorteil der Variante: Eine Eingliederungsquote im Vergleich betrieblich zu schulisch habe ich in den Berichten der Rentenversicherung bisher nicht gefunden.
Den Unterschied in dieser Zeit machte nicht der Lehrplan und nicht die Ausstattung. Es war eine Person. Meine Ansprechpartnerin im Berufsförderungswerk hat nachgefasst, wenn beim Träger etwas liegen blieb, und sie hat mitgedacht, als klar wurde, dass ich den betrieblichen Weg wollte. Wer die Wahl zwischen mehreren Einrichtungen hat, sollte deshalb weniger auf Broschüren achten und mehr darauf, wer die Betreuung übernimmt.
Was der Betrieb kostet, was er verlangt
Die Berufsschule ist für erwachsene Umschüler freiwillig und kostenpflichtig. Bei einer geförderten Umschulung übernimmt der Träger diese Kosten, aber der Besuch sollte trotzdem ausdrücklich im Umschulungsvertrag vereinbart sein. Ich habe die Berufsschule mitgemacht und würde das wieder tun: Der Prüfungsstoff kommt dort in der Reihenfolge, in der die Kammer ihn abfragt, und im Betrieb lernst du ihn in der Reihenfolge, in der Aufgaben anfallen.
Verlangt wird dafür etwas anderes als in der Einrichtung. Es gibt keine Lerngruppe, die im gleichen Tempo dasselbe durchmacht, und keine Psychologen im Haus. Wer gesundheitlich instabil ist oder noch nicht weiß, welcher Beruf überhaupt passt, ist im Berufsförderungswerk besser aufgestellt. Die Entscheidung fällt vor dem Start und lässt sich später nur schwer ändern.
Wenn du diesen Weg willst
Zuständig für die Bewilligung ist immer dein Reha-Träger, für den Vertrag die Kammer. Bei Streit über die Form der Maßnahme helfen Sozialverbände wie VdK und SoVD weiter.
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