Übergangsgeld beantragen: welche Formulare du brauchst
Der häufigste Irrtum beim Übergangsgeld: Viele glauben, es sei im Reha-Antrag enthalten. Ist es nicht. Der Antrag auf die Maßnahme und die Erklärung für das Übergangsgeld sind zwei verschiedene Formulare, und das zweite wird leicht übersehen.
Hier steht, welche Formulare du brauchst, in welcher Reihenfolge sie ausgefüllt werden und worauf es beim Ausfüllen ankommt. Was Übergangsgeld überhaupt ist und wer Anspruch hat, steht auf der Seite zum Übergangsgeld.
Wie der Antrag läuft
Übergangsgeld beantragen heißt bei der Deutschen Rentenversicherung: den Reha-Antrag stellen und zusätzlich die Erklärung für den Bezug von Übergangsgeld einreichen. Der Hauptantrag ist das Formular G0100, für eine berufliche Reha ergänzt um die Anlage G0130. Das Übergangsgeld selbst wird über das Formular G0532 erklärt, bei einer bestehenden Beschäftigung kommt G0533 für den Arbeitgeber dazu. Dazu gehört ein ärztlicher Befundbericht auf Formular S0051. Alle Formulare lassen sich online über den eAntrag der Rentenversicherung ausfüllen, Unterlagen können dort hochgeladen werden. Der Antrag geht an den zuständigen Träger. Hält der sich für unzuständig, leitet er ihn innerhalb von zwei Wochen weiter (§ 14 SGB IX). Ein eigener Antragszeitpunkt für das Übergangsgeld existiert nicht, es folgt der bewilligten Maßnahme.
Die Formulare im Einzelnen
G0100, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe. Das ist der Hauptantrag, mit dem alles beginnt. Er deckt medizinische und berufliche Reha gleichermaßen ab. Kreuze dort die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an, dann wird die passende Anlage verlangt.
G0130, Anlage berufliche Rehabilitation. Hier beschreibst du deinen bisherigen Beruf, die gesundheitlichen Einschränkungen und dein Berufsziel. Dieses Formular entscheidet mehr über den Ausgang als der Hauptantrag.
G0532, Erklärung für den Bezug von Übergangsgeld. Das ist das Formular für das Geld. Es gibt eine eigene Fassung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, und genau die brauchst du. Ohne dieses Formular läuft die Maßnahme, das Übergangsgeld aber nicht.
G0533, Hinweise für den Arbeitgeber. Nur nötig, wenn ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Dein Arbeitgeber macht darin Angaben zum Entgelt, aus dem sich die Berechnungsgrundlage ergibt.
S0051, Befundbericht. Füllt deine Ärztin oder dein Arzt aus. Die Praxis rechnet das Honorar über Formular S0050 direkt mit der Rentenversicherung ab, für dich entstehen keine Kosten.
Welche Formulare du brauchst
Zwei Angaben genügen, dann steht deine Liste.
Vier Schritte, in dieser Reihenfolge
- Erstens: Beratung vor dem Formular. Die Reha-Beratung der Rentenversicherung ist kostenlos und telefonisch erreichbar unter 0800 1000 4800. Ein Gespräch vor dem Ausfüllen klärt, welche Maßnahmen überhaupt infrage kommen. Das spart später Rückfragen und Wartezeit.
- Zweitens: Berufsziel festlegen. In G0130 wird gefragt, welche Tätigkeit du anstrebst. Eine allgemeine Angabe wie „etwas Leichteres“ führt zu Rückfragen. Ein benannter Beruf mit kurzer Begründung, warum er zu deinen Einschränkungen passt, ist deutlich belastbarer.
- Drittens: Nachweise sammeln. Zeugnisse, Ausbildungsnachweise und Fortbildungen gehören dazu, auch wenn sie im alten Beruf nie gebraucht wurden. Sie bestimmen später die Qualifikationsgruppe und damit unter Umständen die Höhe des Übergangsgeldes.
- Viertens: Alles zusammen einreichen. Ein vollständiger Antrag wird schneller bearbeitet als einer, bei dem Unterlagen nachgefordert werden. Der eAntrag zeigt an, was noch fehlt.
Fristen und Zeiträume
Für den Antrag selbst gibt es keine Ausschlussfrist. Zwei Zeiträume solltest du trotzdem kennen.
Zwei Wochen für die Weiterleitung. Fühlt sich der angeschriebene Träger nicht zuständig, muss er den Antrag innerhalb von zwei Wochen an den richtigen weitergeben (§ 14 SGB IX). Du musst also nicht vorher herausfinden, wer zahlt.
Drei Jahre seit der letzten Beschäftigung. Diese Grenze entscheidet über den Rechenweg. Liegt das Ende deiner letzten Beschäftigung länger zurück, wird ein fiktives Arbeitsentgelt angesetzt (§ 68 SGB IX). Wer die Wahl hat, sollte den Antrag deshalb nicht unnötig lange aufschieben.
Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Bei der Begründung helfen Sozialverbände wie VdK und SoVD, oft schon in der Mitgliedschaft enthalten.
Was ich beim eigenen Antrag falsch gemacht habe
Ich habe den Hauptantrag ausgefüllt und war zufrieden, dass ich das Formular überhaupt durchhatte. Das Übergangsgeld habe ich dabei übersehen. Aufgefallen ist es erst, als die Maßnahme schon bewilligt war und ich mich gefragt habe, wann denn Geld kommt. Wie der Übergang vom Krankengeld in diese Leistung abläuft und welche Frist dabei zählt, steht in meinem Erfahrungsbericht über die Zeit vor der Bewilligung.
Der zweite Fehler betraf die Nachweise. Ich hatte meinen Meisterbrief nicht beigelegt, weil er mit dem angestrebten Beruf nichts zu tun hatte. Für die Einstufung in eine Qualifikationsgruppe ist er trotzdem relevant, und diese Einstufung wirkt auf die Höhe. Wer Nachweise hat, legt sie bei, auch scheinbar unpassende.
Der dritte Fehler lag beim Berufsziel und gehört zum Verfahren. Was daran falsch war und wie die zweite Fassung aussah, steht unter Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben.

Geschrieben von Matthias Skaletz
2017 hat ein Bandscheibenvorfall meinen Beruf in der Stahlindustrie beendet, nach 15 Jahren, zwölf davon direkt an der Anlage. Danach kamen drei Monate Reha-Vorbereitung im Berufsförderungswerk Oberhausen und eine von der Rentenversicherung finanzierte Umschulung zum Informatikkaufmann, die ich betrieblich gemacht habe. Heute arbeite ich im Projektmanagement. Was mir damals gefehlt hat, schreibe ich hier auf. Mehr über mich.
Häufige Fragen zum Antrag
Wo beantrage ich Übergangsgeld?
Bei deinem Rentenversicherungsträger, entweder online über den eAntrag oder per Formular auf Papier. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist die Unfallversicherung zuständig. Stellst du den Antrag beim falschen Träger, wird er innerhalb von zwei Wochen weitergeleitet.
Welche Formulare brauche ich?
G0100 als Hauptantrag, G0130 als Anlage für die berufliche Reha, G0532 als Erklärung für den Bezug von Übergangsgeld und den Befundbericht S0051 von der Ärztin oder dem Arzt. Bei bestehender Beschäftigung kommt G0533 für den Arbeitgeber dazu.
Muss ich Übergangsgeld extra beantragen?
Ja. Es ist im Reha-Antrag nicht automatisch enthalten. Die Erklärung für den Bezug von Übergangsgeld ist ein eigenes Formular. Wer es vergisst, bekommt die Maßnahme bewilligt und wartet auf Geld, das niemand beantragt hat.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt vom Träger und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Fehlende Nachweise sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Der eAntrag zeigt an, welche Unterlagen noch fehlen.
Was kostet der Antrag?
Nichts. Auch der ärztliche Befundbericht ist für dich kostenlos, die Praxis rechnet ihn über Formular S0050 direkt mit der Rentenversicherung ab.
Stand 2026. Diese Seite ersetzt keine Beratung. Über deinen Antrag entscheidet dein Träger. Die Reha-Beratung der Deutschen Rentenversicherung erreichst du kostenlos unter 0800 1000 4800.
Weiter: Übergangsgeld im Überblick und wie die Höhe berechnet wird.