Übergangsgeld Höhe: so wird gerechnet
Wie viel Übergangsgeld am Ende auf dem Konto landet, lässt sich vorher ausrechnen. Die Rechnung hat drei Stufen, und an einer davon entscheidet sich für viele mehrere hundert Euro im Monat.
Was Übergangsgeld ist und wer es bekommt, steht auf der Seite zum Übergangsgeld. Hier geht es nur um die Berechnung.
Die Rechnung in Kürze
Die Höhe des Übergangsgeldes ergibt sich in zwei Schritten. Zuerst die Berechnungsgrundlage: 80 Prozent des letzten regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch das Nettoarbeitsentgelt (§ 66 Abs. 1 SGB IX). Davon werden 68 Prozent als Übergangsgeld gezahlt, bei einem Kind mit Kindergeldanspruch oder Pflegebedürftigkeit in der Partnerschaft 75 Prozent. Liegt das Ende der letzten Beschäftigung mehr als drei Jahre zurück, greift stattdessen ein fiktives Arbeitsentgelt nach der höchsten nachgewiesenen Qualifikation (§ 68 SGB IX). Grundlage ist die jährliche Bezugsgröße, 2026 sind das 47.460 Euro. Sie wird je nach Qualifikationsgruppe durch 300, 360, 450 oder 600 geteilt, davon zählen 65 Prozent. Bei Selbstständigen tritt an die Stelle des Nettoentgelts das beitragspflichtige Einkommen des letzten Kalenderjahres.
Die drei Rechenschritte
- Schritt 1: Die Berechnungsgrundlage. Ausgangspunkt ist dein letztes regelmäßiges Bruttoentgelt. Davon werden 80 Prozent genommen. Dieser Wert wird mit deinem Nettoentgelt verglichen, und der niedrigere der beiden zählt. Damit soll niemand während der Reha mehr bekommen als vorher.
- Schritt 2: Der Prozentsatz. Aus der Berechnungsgrundlage werden 68 Prozent. Auf 75 Prozent steigt der Satz, wenn du ein Kind mit Kindergeldanspruch hast, ein Stiefkind in deinem Haushalt lebt, du selbst pflegebedürftig bist und von deinem Partner gepflegt wirst, oder dein Partner pflegebedürftig ist und keine Leistungen der Pflegeversicherung bekommt.
- Schritt 3: Der Vergleich mit dem Mindestbetrag. Bei einer beruflichen Reha wird zusätzlich geprüft, ob das Ergebnis unter dem Mindestübergangsgeld liegt. Ist das der Fall, gilt der höhere Betrag.
Übergangsgeld überschlagen
Trage deine Werte ein oder schiebe die Regler. Die Rechnung folgt § 66 und § 68 SGB IX, Bezugsgröße 2026.
0 €Übergangsgeld im Monat, überschlagen
Wenn das alte Gehalt nicht mehr zählt
Das fiktive Arbeitsentgelt greift, wenn das Ende deiner letzten Beschäftigung mehr als drei Jahre zurückliegt. Dann zählt dein altes Gehalt nicht mehr. Stattdessen wird gerechnet, was jemand mit deiner Qualifikation üblicherweise verdient.
Grundlage ist die jährliche Bezugsgröße der Rentenversicherung, 2026: 47.460 Euro. Sie wird je nach Qualifikationsgruppe geteilt. Daraus ergibt sich ein fiktives Tagesentgelt, von dem 65 Prozent als Berechnungsgrundlage gelten (§ 68 Abs. 2 SGB IX):
- Gruppe 1, Hochschul- oder Fachhochschulabschluss: Bezugsgröße geteilt durch 300, rund 158 Euro am Tag
- Gruppe 2, Meister, Techniker oder Fachschulabschluss: geteilt durch 360, rund 132 Euro
- Gruppe 3, abgeschlossene Berufsausbildung: geteilt durch 450, rund 105 Euro
- Gruppe 4, ohne Berufsausbildung: geteilt durch 600, rund 79 Euro
Davon 65 Prozent ergibt die tägliche Berechnungsgrundlage, aus der dann wieder 68 oder 75 Prozent gezahlt werden. Zwischen Gruppe 1 und Gruppe 4 liegt damit genau das Doppelte. Deshalb gehört jeder Qualifikationsnachweis in den Antrag, auch ein Meisterbrief, der im alten Beruf nie gebraucht wurde.
Ein Rechenbeispiel
Zwei Fälle, dieselbe Person, unterschiedlicher Zeitpunkt. Die Zahlen sind gerundet und dienen der Anschauung, verbindlich rechnet nur der Träger.
Fall A: Antrag direkt aus der Beschäftigung. Letztes Bruttoentgelt 3.200 Euro im Monat, netto rund 2.100 Euro. 80 Prozent des Brutto sind 2.560 Euro, das liegt über dem Netto. Damit gilt der niedrigere Wert, die Berechnungsgrundlage sind 2.100 Euro. Ohne Kind ergeben 68 Prozent daraus rund 1.428 Euro im Monat, mit Kind sind es 75 Prozent und damit rund 1.575 Euro.
Fall B: Antrag nach vier Jahren Krankheit. Jetzt zählt das alte Gehalt nicht mehr. Bei Qualifikationsgruppe 2, also Meister oder Fachschulabschluss, ergibt die Bezugsgröße geteilt durch 360 rund 132 Euro fiktives Tagesentgelt. Davon 65 Prozent sind rund 86 Euro als tägliche Berechnungsgrundlage, hochgerechnet etwa 2.570 Euro im Monat. Ohne Kind bleiben davon 68 Prozent, also rund 1.748 Euro.
In diesem Beispiel fährt Fall B besser, weil das frühere Einkommen vergleichsweise niedrig war. Bei einem höheren Gehalt kehrt sich das Verhältnis um. Die Drei-Jahres-Grenze ist deshalb keine Verschlechterung an sich, aber sie verändert die Rechnung grundlegend.
Steuer und Sozialabgaben
Übergangsgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht also den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte desselben Jahres. Wer im Bezugsjahr noch gearbeitet hat, sollte mit einer Nachzahlung rechnen und die Steuererklärung entsprechend vorbereiten.
Sozialabgaben werden während des Bezugs weitergezahlt, der Träger übernimmt dabei den größeren Teil. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung laufen also weiter, ohne dass du dich darum kümmern musst. Die Zeit des Bezugs zählt für die Rente mit.
Häufige Fragen zur Höhe
Wie hoch ist das Übergangsgeld genau?
68 Prozent der Berechnungsgrundlage, mit Kind oder bei Pflegebedürftigkeit 75 Prozent. Die Berechnungsgrundlage sind 80 Prozent des letzten Bruttoentgelts, höchstens das Nettoentgelt.
Wie viel Prozent vom Netto bleibt übrig?
Grob gerechnet zwischen 60 und 75 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens, je nach Prozentsatz und Verhältnis von Brutto zu Netto. Eine feste Quote gibt es nicht, weil die Berechnungsgrundlage gedeckelt ist.
Was ist das fiktive Arbeitsentgelt?
Ein rechnerischer Ersatzwert, der greift, wenn die letzte Beschäftigung mehr als drei Jahre zurückliegt. Er richtet sich nach der höchsten nachgewiesenen Qualifikation und der Bezugsgröße von 47.460 Euro im Jahr 2026.
Wird Übergangsgeld auf andere Leistungen angerechnet?
Übergangsgeld und Krankengeld schließen sich gegenseitig aus. Arbeitsentgelt aus einer Nebentätigkeit wird angerechnet. Wer während der Maßnahme dazuverdient, sollte das dem Träger melden.
Muss ich Übergangsgeld versteuern?
Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Steuersatz auf andere Einkünfte im selben Jahr.

Geschrieben von Matthias Skaletz
2017 hat ein Bandscheibenvorfall meinen Beruf in der Stahlindustrie beendet, nach 15 Jahren, zwölf davon direkt an der Anlage. Danach kamen drei Monate Reha-Vorbereitung im Berufsförderungswerk Oberhausen und eine von der Rentenversicherung finanzierte Umschulung zum Informatikkaufmann, die ich betrieblich gemacht habe. Heute arbeite ich im Projektmanagement. Was mir damals gefehlt hat, schreibe ich hier auf. Mehr über mich.
Alle Werte mit Stand 2026. Die Bezugsgröße wird jährlich angepasst, die Prozentsätze stehen in § 66 und § 68 SGB IX. Verbindlich rechnet nur dein Träger. Die Reha-Beratung der Deutschen Rentenversicherung erreichst du kostenlos unter 0800 1000 4800.
Weiter: Übergangsgeld im Überblick und wie du es beantragst.