Zum Hauptinhalt springen Zum Seitenende springen Zur Navigation springen

Umschulung über die Rentenversicherung: was sie zahlt

Die Deutsche Rentenversicherung ist der häufigste Kostenträger für eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen. Sie zahlt mehr als nur den Lehrgang, und sie prüft anders als die Agentur für Arbeit.

Im Bescheid steht später nicht das Wort Umschulung. Dort steht Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, denn die Umschulung ist rechtlich eine Leistung zur beruflichen Bildung innerhalb dieses Rahmens. Wer den Begriff kennt, findet sich in Formularen und Schreiben schneller zurecht.

Hier steht, welche Kosten übernommen werden, welche Voraussetzungen gelten und wo der Unterschied zum Bildungsgutschein liegt.

Der Überblick

Bei einer Umschulung über die Rentenversicherung übernimmt der Träger die vollständigen Kosten der Maßnahme: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Lernmittel, Reisekosten und bei auswärtiger Unterbringung auch Unterkunft und Verpflegung. Für den Lebensunterhalt wird Übergangsgeld gezahlt, in der Regel 68 Prozent der Berechnungsgrundlage, mit Kind 75 Prozent. Zuzahlungen fallen nicht an. Voraussetzung sind eine erheblich gefährdete oder geminderte Erwerbsfähigkeit und die versicherungsrechtliche Bedingung, meist 15 Jahre Wartezeit (§ 11 SGB VI). Anders als beim Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit ist Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung. Während der Maßnahme bleibt der Versicherungsschutz in Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bestehen, die Beiträge trägt der Rentenversicherungsträger.

Was übernommen wird


Die Maßnahme selbst. Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren und Lernmittel werden vollständig übernommen. Für dich entstehen keine Zuzahlungen, anders als bei der medizinischen Reha.

Der Lebensunterhalt. Übergangsgeld für die gesamte Dauer, also bei einer zweijährigen Umschulung zwei Jahre lang. Wie es berechnet wird, steht unter Übergangsgeld Höhe.

Fahrten und Unterbringung. Reisekosten zur Bildungseinrichtung werden erstattet. Liegt die Einrichtung zu weit weg, kommen Unterkunft und Verpflegung dazu. Viele Umschulungen in einem Berufsförderungswerk laufen mit wöchentlicher Heimfahrt.

Haushalt und Kinder. Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung können übernommen werden, wenn du sonst nicht teilnehmen könntest. Wichtig: vor Beginn beantragen, eine nachträgliche Erstattung ist nicht vorgesehen.

Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit


Beide Wege führen zu einer Umschulung, die Prüfmaßstäbe unterscheiden sich aber deutlich.

Rentenversicherung. Der Auslöser ist gesundheitlich. Geprüft wird, ob deine Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist und ob die Umschulung daran etwas ändert. Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung, du kannst auch aus einer Beschäftigung heraus beantragen. Versicherungsrechtlich braucht es meist 15 Jahre Wartezeit.

Agentur für Arbeit. Der Auslöser ist arbeitsmarktbezogen. Gefördert wird per Bildungsgutschein, wenn die Maßnahme die Vermittlungschancen deutlich verbessert. Hier zählt die Arbeitsmarktlage stärker als die Diagnose. Statt Übergangsgeld läuft in vielen Fällen Arbeitslosengeld weiter.

Welcher Träger zuständig ist, musst du nicht selbst klären. Der Antrag wird bei Unzuständigkeit innerhalb von zwei Wochen weitergeleitet (§ 14 SGB IX).

Warum die Rentenversicherung eine Umschulung überhaupt finanziert, hat einen gesetzlichen Grund. Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VI haben Leistungen zur Teilhabe Vorrang vor einer Rente, die sich durch eine erfolgreiche Rehabilitation vermeiden oder aufschieben lässt. Dieser Vorrang trägt den Namen Reha vor Rente und verpflichtet nach Angabe der Deutschen Rentenversicherung auch dich zur Mitwirkung. Wie ich überhaupt davon erfahren habe, dass es diesen Weg gibt, steht in meinem Erfahrungsbericht darüber, wie ich nach dem Bandscheibenvorfall zur Umschulung kam.

Wer bei dir zuständig sein dürfte

Du musst das nicht selbst klären. Der Überblick hilft trotzdem beim Gespräch.

Wodurch ist die Einschränkung entstanden?
Trifft eine dieser Bedingungen zu? (§ 11 SGB VI)

Unverbindlich. Das ist eine Einordnung, keine Zuständigkeitsentscheidung. Du musst den richtigen Träger nicht vorher finden: Stelle den Antrag bei einem, und hält der sich für unzuständig, leitet er ihn innerhalb von zwei Wochen weiter (§ 14 SGB IX). Diese Seite ersetzt keine Beratung, über deinen Fall entscheidet dein Träger. Deine Angaben bleiben in deinem Browser und werden nicht gespeichert oder übertragen.

Wo die Umschulung stattfindet


Wo die Umschulung stattfindet, ist keine Nebensache. Drei Wege sind üblich.

Im Berufsförderungswerk. Der klassische Weg bei einer Reha-Umschulung. Die Einrichtungen sind auf Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ausgerichtet, mit medizinischer und psychologischer Begleitung im Haus. Mehr dazu unter Berufsförderungswerk.

Betrieblich. Eine begleitete Umschulung direkt in einem Unternehmen, oft mit Aussicht auf Übernahme. Der Alltag bleibt näher am späteren Job, die Unterstützung ist geringer als im Berufsförderungswerk.

Bei einem freien Bildungsträger. Möglich, wenn die Einrichtung für die Maßnahme zugelassen ist. Hier lohnt der Blick auf die Vermittlungsquote und darauf, ob Praktikumsplätze vermittelt werden.

Ein Wunsch- und Wahlrecht besteht (§ 8 SGB IX), es wird aber gegen Eignung und Wirtschaftlichkeit abgewogen. Wer eine bestimmte Einrichtung will, nennt sie früh im Verfahren und begründet, warum sie zum Berufsziel passt. Nach dem Bescheid ist der Spielraum kleiner.

Vollzeit, Teilzeit oder Teilqualifizierung


Eine Umschulung muss nicht zwingend in Vollzeit stattfinden. Drei Formen sind in der beruflichen Rehabilitation üblich.

Vollzeit. Der Regelfall, meist 30 bis 40 Stunden in der Woche über zwei Jahre. Nur diese Form erfüllt sicher die 15-Stunden-Schwelle, ab der Übergangsgeld gezahlt wird.

Teilzeit. Viele Einrichtungen bieten inzwischen Umschulungen in Teilzeit oder in Teilpräsenz an, oft vormittags vor Ort und nachmittags zu Hause. Gedacht ist das für Alleinerziehende und für Menschen, deren Belastbarkeit noch eingeschränkt ist. Die Maßnahme dauert dann entsprechend länger. Ob Übergangsgeld gezahlt wird, hängt am Stundenumfang und gehört vor der Zusage geklärt.

Teilqualifizierung. Statt einer vollständigen Weiterbildung werden abgeschlossene Bausteine absolviert, jeweils über einige Monate. Ohne Kammerabschluss, dafür schneller wieder in Beschäftigung. Sinnvoll, wenn eine zweijährige Maßnahme aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht tragbar ist.

Welcher Beruf am Ende steht, ist offen. Häufig sind kaufmännische Abschlüsse wie Kaufmann oder Kauffrau für Büromanagement, Fachinformatik oder Verwaltungsberufe. Eine Liste förderfähiger Berufe gibt es nicht, entscheidend ist die Eignung im Einzelfall.

Zur schulischen Umschulung gehört ein mehrmonatiges Praktikum im Betrieb. Es ist Teil der Maßnahme und wird nicht gesondert vergütet, weil das Übergangsgeld weiterläuft. Bei einer betrieblichen Umschulung gibt es kein separates Praktikum, dort ist der Betrieb von Anfang an der Lernort. Wie dieser Weg abläuft, steht in meinem Erfahrungsbericht über die Umschulung im Unternehmen.

Dauer, Abschluss und was danach zählt


Eine ganztägige Umschulung ist auf zwei Jahre begrenzt. Dauert die reguläre Ausbildung im Zielberuf länger als drei Jahre, sind längere Maßnahmen möglich, üblicherweise zwei Drittel der normalen Ausbildungszeit. Ist eine erfolgreiche Eingliederung in zwei Jahren nicht zu erwarten, kann der Träger auch darüber hinaus fördern. Das hängt von Art und Schwere der Einschränkung und von der Lage am Arbeitsmarkt ab.

Der Abschluss ist regulär, meist vor der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Es ist dieselbe Prüfung, die auch Auszubildende ablegen, und im Zeugnis steht nicht, auf welchem Weg jemand dorthin gekommen ist.

Was danach zählt, ist die Zeit unmittelbar nach dem Abschluss. Findest du nicht sofort eine Stelle, kann das Übergangsgeld für eine Übergangszeit weiterlaufen, dann mit niedrigeren Sätzen von 67 beziehungsweise 60 Prozent (§ 71 SGB IX). Wer sich schon während der Maßnahme um Kontakte im Betrieb kümmert, braucht diese Regelung im besten Fall nicht.

Häufige Fragen


Was zahlt die Rentenversicherung bei einer Umschulung?

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Lernmittel, Reisekosten, bei Bedarf Unterkunft und Verpflegung sowie Übergangsgeld für den Lebensunterhalt. Zuzahlungen fallen nicht an.

Brauche ich 15 Beitragsjahre?

Meist ja, es gibt aber Alternativen: Bezug einer Erwerbsminderungsrente, eine ohne die Leistung fällige Erwerbsminderungsrente, oder der unmittelbare Anschluss an eine medizinische Reha. Für die Wartezeit zählen auch Kindererziehungszeiten.

Muss ich arbeitslos sein?

Nein. Das ist der zentrale Unterschied zum Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. Bei der Rentenversicherung ist der gesundheitliche Grund entscheidend, du kannst auch aus einer laufenden Beschäftigung heraus beantragen.

Wie hoch ist das Übergangsgeld während der Umschulung?

68 Prozent der Berechnungsgrundlage, mit Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent. Die Berechnungsgrundlage sind 80 Prozent des letzten Bruttoentgelts, höchstens das Nettoentgelt.

Kann ich die Bildungseinrichtung selbst wählen?

Ein Wunsch- und Wahlrecht besteht nach § 8 SGB IX, es wird aber gegen Eignung und Wirtschaftlichkeit abgewogen. Wer eine bestimmte Einrichtung möchte, nennt sie früh im Verfahren und begründet, warum sie zum Berufsziel passt: passendes Ausbildungsangebot, erreichbare Entfernung, vorhandene Praktikumskontakte in der Region. Nach dem Bescheid ist der Spielraum deutlich kleiner, ein Wechsel muss dann neu begründet werden.

Matthias Skaletz

Geschrieben von Matthias Skaletz

2017 hat ein Bandscheibenvorfall meinen Beruf in der Stahlindustrie beendet, nach 15 Jahren, zwölf davon direkt an der Anlage. Danach kamen drei Monate Reha-Vorbereitung im Berufsförderungswerk Oberhausen und eine von der Rentenversicherung finanzierte Umschulung zum Informatikkaufmann, die ich betrieblich gemacht habe. Heute arbeite ich im Projektmanagement. Was mir damals gefehlt hat, schreibe ich hier auf. Mehr über mich.

Stand 2026, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet dein Träger. Kostenlose Reha-Beratung: 0800 1000 4800.

Berufliche Reha, Übergangsgeld und Umschulung

Ich bin Matthias. 2017 hat mir ein Bandscheibenvorfall den Beruf genommen. Hier stehen die Anträge, Fristen und Träger, die auf dem Weg zurück ins Arbeitsleben eine Rolle spielen.

© Berufsneustart