Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben: das Verfahren
Der Antrag ist schnell abgeschickt. Was danach passiert, dauert länger und ist der Teil, den kaum jemand vorher kennt: Prüfung, Gutachten, unter Umständen eine Woche zur Abklärung der Eignung, dann der Bescheid.
Hier steht, wie das Verfahren abläuft und was du an welcher Stelle beeinflussen kannst. Welche Leistungen es überhaupt gibt, steht unter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Das Verfahren in Kürze
Ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wird beim Rentenversicherungsträger gestellt, mit dem Formular G0100 und der Anlage G0130 für die berufliche Rehabilitation. Dazu gehört ein ärztlicher Befundbericht auf Formular S0051. Der Träger prüft zwei Ebenen: die persönlichen Voraussetzungen nach § 10 SGB VI und die versicherungsrechtlichen nach § 11 SGB VI. Hält er sich für unzuständig, leitet er den Antrag innerhalb von zwei Wochen weiter (§ 14 SGB IX). Vor der Entscheidung kann eine Abklärung der beruflichen Eignung stehen, in einem Berufsförderungswerk als Reha-Assessment bezeichnet. Gegen einen ablehnenden Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Die Antragstellung ist kostenlos, auch der Befundbericht.
Fünf Schritte vom Antrag zum Bescheid
- Schritt 1: Beratung. Die Reha-Beratung der Rentenversicherung ist kostenlos (0800 1000 4800). Ein Gespräch vor dem Antrag klärt, welche Leistungen infrage kommen und welche Unterlagen gebraucht werden.
- Schritt 2: Antrag stellen. Über den eAntrag online oder auf Papier. Der Hauptantrag ist G0100, für die berufliche Reha kommt die Anlage G0130 dazu. Dort beschreibst du den bisherigen Beruf, die Einschränkungen und dein Berufsziel.
- Schritt 3: Prüfung und Gutachten. Der Träger wertet den Befundbericht aus und fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an. Eine Begutachtung durch den ärztlichen Dienst ist möglich, aber nicht in jedem Fall nötig.
- Schritt 4: Abklärung der Eignung. Steht die Richtung noch nicht fest, folgt eine Berufsfindung und Arbeitserprobung. Sie dauert je nach Umfang wenige Tage bis mehrere Wochen und findet oft in einem Berufsförderungswerk statt.
- Schritt 5: Bescheid. Er nennt die bewilligte Leistung, den Träger der Durchführung und den Zeitraum. Ab hier greift auch das Übergangsgeld, sofern du es beantragt hast.
Was in die Anlage G0130 gehört
Die Anlage G0130 ist der Teil, über den tatsächlich entschieden wird. Drei Blöcke sind entscheidend.
Der bisherige Beruf. Die Berufsbezeichnung allein reicht nicht. Gefragt sind die tatsächlichen Tätigkeiten: Wie viel Gewicht, wie lange stehend, welche Zwangshaltungen, welche Schichtmodelle. Ein Träger, der „Produktionsmitarbeiter“ liest, weiß nichts. Wer schreibt, dass er zwölf Jahre in Wechselschicht an einer Anlage stand und regelmäßig über 20 Kilogramm gehoben hat, beschreibt eine Einschränkung, die nachvollziehbar ist.
Die gesundheitlichen Grenzen. Hier zählt, was dauerhaft nicht mehr geht, nicht die Diagnose allein. Die Diagnose steht im Befundbericht, im Antrag geht es um die Auswirkung auf die Arbeit.
Das Berufsziel. Ein benannter Beruf mit zwei Sätzen Begründung ist belastbarer als jede allgemeine Formulierung. Warum passt er zu den Einschränkungen, welche Vorkenntnisse bringst du mit, warum ist er auf dem Arbeitsmarkt realistisch.
Wenn abgelehnt wird
Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, formlos und schriftlich. Die Begründung darf nachgereicht werden, die Frist gilt für den Widerspruch selbst.
Drei Gründe stehen erfahrungsgemäß hinter Ablehnungen. Erstens fehlende Voraussetzungen, etwa eine nicht erfüllte Wartezeit. Zweitens die Einschätzung, dass der bisherige Beruf mit Hilfen weiter ausgeübt werden könnte. Drittens ein Berufsziel, das aus Sicht des Trägers nicht zu den Einschränkungen passt.
Beim zweiten und dritten Punkt hilft eine ärztliche Stellungnahme, die genau beschreibt, welche Tätigkeiten nicht mehr möglich sind. Bei der Begründung unterstützen Sozialverbände wie VdK und SoVD, oft schon in der Mitgliedschaft enthalten, sowie die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
Fristen und Zeiträume ausrechnen
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Woran mein erster Antrag gehakt hat
Meine erste Fassung enthielt sinngemäß den Satz, ich suche etwas ohne körperliche Belastung. Als Zielangabe ist das unbrauchbar, weil es nur beschreibt, was nicht mehr geht. Die Rückfrage kam entsprechend schnell.
In der zweiten Fassung stand ein konkreter Beruf, dazu zwei Sätze, warum er zu meinen Einschränkungen passt und welche Vorkenntnisse ich mitbringe. Zusätzlich habe ich alle Qualifikationsnachweise beigelegt, auch die, die mit dem Zielberuf nichts zu tun hatten. Danach lief das Verfahren ohne weitere Nachfragen.
Was ich unterschätzt hatte: Zwischen Antrag und Bescheid vergehen Wochen, in denen nichts passiert und niemand anruft. Das ist normal und kein Anlass zur Sorge. Ein kurzer Anruf beim Sachbearbeiter klärt den Stand schneller als jede schriftliche Nachfrage.
Wie es überhaupt so weit kam und was in den ersten Wochen nach der Diagnose zählt, steht in meinem Erfahrungsbericht zum Bruch im alten Beruf. Warum ich diese Frage heute deutlich früher klären würde, steht in meinem Rückblick darauf, was ich heute anders machen würde.

Geschrieben von Matthias Skaletz
2017 hat ein Bandscheibenvorfall meinen Beruf in der Stahlindustrie beendet, nach 15 Jahren, zwölf davon direkt an der Anlage. Danach kamen drei Monate Reha-Vorbereitung im Berufsförderungswerk Oberhausen und eine von der Rentenversicherung finanzierte Umschulung zum Informatikkaufmann, die ich betrieblich gemacht habe. Heute arbeite ich im Projektmanagement. Was mir damals gefehlt hat, schreibe ich hier auf. Mehr über mich.
Häufige Fragen zum Antrag
Wo stelle ich den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben?
Beim Rentenversicherungsträger, online über den eAntrag oder auf Papier mit dem Formular G0100 und der Anlage G0130. Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ist die Unfallversicherung zuständig, der Antrag wird bei Bedarf weitergeleitet.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und davon ab, ob eine Begutachtung oder eine Eignungsabklärung nötig wird. Fehlende Nachweise sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruch selbst ist formlos möglich, die Begründung darf nachgereicht werden. Sozialverbände unterstützen dabei.
Muss ich vorher wissen, welchen Beruf ich will?
Hilfreich ist es. Wenn die Richtung noch offen ist, kann eine Abklärung der beruflichen Eignung vorgeschaltet werden. Eine reine Ausschlussliste im Antrag führt dagegen fast immer zu Rückfragen.
Kostet der Antrag etwas?
Nein. Auch der ärztliche Befundbericht ist für dich kostenlos, die Praxis rechnet ihn direkt mit der Rentenversicherung ab.
Stand 2026, ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet dein Träger. Kostenlose Reha-Beratung der Deutschen Rentenversicherung: 0800 1000 4800.
Weiter: Leistungen im Überblick und das Übergangsgeld beantragen.